Am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck ist eine
Universitätsprofessur für Finanzrecht
gemäß § 98 UG zu besetzen. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis auf Basis des Angestelltengesetzes wird mit der Universität unbefristet eingegangen. Das Beschäftigungsausmaß beträgt 100%.
Aufgaben
Vertretung des Faches „Finanzrecht“ in Forschung und Lehre. Die Forschungsschwerpunkte sollen im gesamten österreichischen Finanzrecht unter Einschluss der europäischen und internationalen Bezüge liegen.
Die enge Zusammenarbeit insbesondere mit den Arbeitsbereichen „Unternehmensrecht“ und fakultätsübergreifend etwa mit der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre an der Fakultät für Betriebswirtschaft sowie die Mitwirkung an bestehenden Doktoratskollegs und Forschungsschwerpunkten der Fakultät wird erwartet.
In der Lehre soll das Fach „österreichisches Finanzrecht“ in seiner gesamten Breite in sämtlichen einschlägigen Studienangeboten der Fakultät für Rechtswissenschaften abgedeckt werden.
Eine persönliche Einbindung in der akademischen Selbstverwaltung, wie in Arbeitsgruppen auf Instituts- und Fakultätsebene stellen einen weiteren fixen Bestandteil dieser Professur dar.
Anstellungserfordernisse
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
- Einschlägige Lehrbefugnis (Habilitation) oder gleichzuhaltende Leistung;
- Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen national oder international anerkannten Publikationsorganen;
- Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung;
- Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Wirtschaftswissenschaften, insbesondere mit dem Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre;
- Grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse insbesondere in der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sind von Vorteil;
- Facheinschlägige außeruniversitäre Praxis ist von Vorteil;
- Facheinschlägige Auslandserfahrung ist von Vorteil;
- Erfahrung in der Einwerbung und Verwaltung von Forschungsmitteln;
- Ausgeprägte didaktische Fähigkeiten;
- Qualifikation zur Führungskraft;
- die Fähigkeit, Lehrveranstaltungen auf Englisch abzuhalten
Bewerbungen müssen bis spätestens
31.01.2024 an der Universität Innsbruck, Fakultäten Servicestelle, Standort Innrain 52f, A-6020 Innsbruck (
fss-innrain52f@uibk.ac.at) eingelangt sein.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Für diese Position ist eine Einreihung in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für Arbeitnehmer:innen der Universitäten und ein Mindestentgelt von € 5.826,50/Monat (14 mal) vorgesehen. Ein in Abhängigkeit von Qualifikation und Erfahrung höheres Entgelt und die Ausstattung der Professur sind Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Darüber hinaus bietet die Universität zahlreiche attraktive Zusatzleistungen (
https://www.uibk.ac.at/de/karriere/zusatzleistungen/).
Die Bewerbungsunterlagen sollen jedenfalls enthalten: Lebenslauf mit einer Beschreibung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges; Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Vorträge sowie der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten und Projekte, inklusive der Drittmittelprojekte; Beschreibung abgeschlossener, laufender und geplanter Forschungstätigkeiten und die fünf wichtigsten Arbeiten. Die Bewerbungsunterlagen sind jedenfalls digital (CD, E-Mail usw.) beizubringen. Die Papierform ist optional.
Laufende Informationen über den Stand des Verfahrens finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/standorte/innrain52f/berufungen/ .
Univ.- Prof.in Dr.in Veronika Sexl
Rektorin